START-UP-TREFFEN-KARAWANE 2017-2018

Marokko gesamt 2018 Broschüre Expo

Auszug aus der Ansprache Seiner Majestät des Königs Mohammed VI. an die Nation zum 33. Jahrestag des Grünen Marsches (6. November 2008)

<< ´ (…) Aussi avons-nous décidé, avec l’aide de Dieu, d’amorcer une nouvelle phase 
dans le processus continu des reformes globales que Nous conduisons, en lançant la 
dynamique d’une régionalisation avancée et graduelle, englobant toutes les régions du 
Maroc, avec, à leur tête, la région du Sahara marocain. (…) > >
Erweiterte Regionalisierung

Regionalisierungsgesetz

In voller Übereinstimmung mit der nationalen Strategie, die Marokko eine fortgeschrittene Regionalisierung ermöglichen soll, die den Gebieten durch eine Entwicklung, die die spezifischen Merkmale jeder Region berücksichtigt, mehr Autonomie ermöglicht, basieren die Regionalräte auf den Grundsätzen der lokalen Demokratie, des Geschlechts und des partizipativen Ansatzes für eine integrierte lokale Entwicklung. Das Organgesetz 111-14, das die Funktionsweise der Regionalräte regelt, legt somit die Vorrechte und Verantwortlichkeiten der Regionen auf der Grundlage der tatsächlichen Bedürfnisse und durch die Umsetzung von Strategien fest, die perfekt auf ihre spezifischen Merkmale zugeschnitten sind. Ziel ist es, durch einen positiven Wettbewerb zwischen den Gebieten auf nationaler Ebene im Bereich der Entwicklung die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Dieses Organgesetz geht auf die marokkanische Verfassung zurück, die den Titel << Gewesten en andere territoriale collectiviteiten> > Bestehend aus 12 Artikeln, die sich speziell auf die Verwaltung der Regionen und lokalen Behörden beziehen. Dieses Gesetz ermöglichte die Verankerung des Grundsatzes der freien Regierungsführung, wonach die Regionen über eine wirklich autonome Entscheidungsbefugnis und eine Exekutivgewalt verfügen. Die Verwaltungskontrolle wird auf Aspekte beschränkt, die mit der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen zusammenhängen.

1959-heute

  • Der Dahir von 1959, der das Gebiet in 16 Provinzen und zwei Präfekturen aufteilte, ergänzt durch den Dahir von 1960 über die Organisation und Schaffung von städtischen und ländlichen Gemeinden.
  • Die Verfassung von 1962 wiederum verankerte diese Ausrichtung der Gebietsverwaltung, indem sie den Provinzen, Präfekturen und Gemeinden das Recht einräumte, sich als lokale Behörden zu qualifizieren.
  • Der Dahir von 1971, der diese neue Verwaltungseinheit als wirtschaftlichen Rahmen für die Durchführung von Arbeiten und Studien zur Entwicklung der verschiedenen territorialen Gebiete definierte. Diesem Text zufolge ist das Gebiet in sieben Regionen unterteilt, deren Aufgabe es ist, eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen und Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen Marokkos zu verringern.